Gesetze / Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
TEHG 2011§ 10 (weggefallen)
Für § 10 TEHG 2011 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 10 TEHG 2011 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 – 10 K 290.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 – 10 K 289.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 – 10 L 64.12
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2013 – 10 L 127.13
- BGH, 15.09.2011 – III ZR 240/10Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz: Haftungsrechtliche Stellung der als Verifizierer tätigen sachverständigen Person oder StelleZitiert von 16
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2014 – 10 K 98.10Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2023 – 2 K 279/21
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 – OVG 12 N 38/20
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 – OVG 12 S 34/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 TEHG 2011 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.01.2019 Ausfertigung
§ 10 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Januar 2019 (BGBl. I 37 189)
BGBl. 2019 I S. 37
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15.07.2013 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I 2431)
BGBl. 2013 I S. 2431
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.